Begriffe rund um die Versicherung mit verständlicher Erklärung!

AVB – Allgemeine Bedingungen der Versicherung
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen stehen alle Rechte und Pflichten des Versicherers sowie des Versicherungsnehmers. Hier finden Sie auch den Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes. Übrigens: Die Bedingungen müssen seit dem Jahre 1994 nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden!

Deckungssumme
Die Deckungssumme ist der vereinbarte Wert, bis zu dem die Versicherung die Kosten des Schadens übernimmt. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Mindestsummen, die jedoch im Vertrag erhöht werden können.

Doppelkarte
Veralteter Begriff für die Versicherungsbestätigungskarte, heute Versicherungsbestätigungscode. Erklärung siehe eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).

Einlösungsbeitrag
Der Einlösungsbeitrag ist der Betrag, der vom Versicherten zu Anfang des ersten Zahlungsabschnittes an die Versicherung zu leisten ist. Erst nach Zahlung besteht Versicherungsschutz.

eVB-Nummer
(elektronische Versicherungsbestätigung) oder Versicherungsbestätigungscode Die eVB-Nummer löst die alte Versicherungsbestätigungskarte oder Doppelkarte endgültig ab. Mit dem siebenstelligen Code weist man der Zulassungsstelle nach, dass man bei einer Versicherung Deckungsschutz in der Kfz Haftpflicht hat. Sie erhalten den Versicherungsbestätigungscode von der Versicherung, bei der Sie den Versicherungsschutz beantragen, per SMS, Email, Telefon oder in schriftlicher Form. Das frühere “amtliche Schreiben mit Unterschrift” ist heute nicht mehr erforderlich. Durch die Einführung der eVB-Nummer ist der Bearbeitungsprozess einfacher und schneller.

Grüne Versicherungskarte
Dies ist die Internationale Versicherungskarte, die im Ausland den Abschluss einer Kfz Haftpflichtversicherung nachweist. In der EU besteht nicht mehr für jedes Land die Pflicht, diese Karte dabei zu haben, allerdings erleichtert Sie die Abwicklung im Schadensfall. Es wird daher empfohlen, die Versicherungskarte immer mitzuführen. Sie erhalten die Grüne Karte bei Ihrer Kfz-Versicherung.

Kfz Haftpflicht Versicherung
Der Abschluss dieser Versicherung ist Pflicht, also gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist für die Zulassungs eines Kfz zwingend notwendig und kommt für die Schäden auf, die am Fahrzeug einer anderen Person sowie an ihm selbst durch einen verursachten Unfall entstehen.

Kfz Teilkasko Versicherung
Freiwilliger Baustein in der Autoversicherung. Im Gegensatz zur Haftpflicht sichert die Teilkasko Versicherung Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch bestimmte Gefahren oder Ereignisse entstanden sind.

Kfz Vollkasko Versicherung
Diese Versicherung sichert neben allen Leistungen aus der Teilkasko zusätzlich bös- bzw. mutwillige Beschädigungen am eigenen Fahrzeug (Vandalismus) ab und leistet auch bei Schäden durch Unfälle, bei denen der Verursacher nicht zu ermitteln ist.

Mallorca Police
Mit diesem irreführenden Namen ist eine zusätzliche Kfz-Versicherung für Mietwagen im Ausland gemeint, die die Deckung der Haftpflichtversicherung erweitert und auf gar keinen Fall nur auf Mallorca oder in Spanien gilt!

Police (Versicherungsschein)
Die Police ist der Versicherungsschein über den Vertrag zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Sie beinhaltet die dokumentierten Verträge und Risiken sowie die Versicherungsscheinnummer.

Schadenfreiheitsklasse
Anhand der Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse erkennt man die Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre. Aufgrund der Eingruppierung wird der Versicherungsbeitrag berechnet. Je länger der Vertrag schadenfrei besteht, desto besser ist die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse und umso günstiger dann auch die zu zahlende Versicherungsprämie in den Bereichen Kfz Haftpflicht und Vollkasko. Es erfolgt eine jährliche Anpassung der Klassen.

Versicherer
Der Versicherer ist das Versicherungsunternehmen, mit dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Er ist für die Leistung der Entschädigung im Schadensfall zuständig und trägt die Gefahr für den Versicherten.

Versicherter
Der Versicherte ist die Person, die durch den Abschluss der Versicherung geschützt wird.


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