Für welche genauen Schäden kommt die Kfz Haftpflicht auf und wie weit reicht ihr Geltungsbereich?
Abgesichert ist man, wie schon erwähnt, als Fahrzeughalter, Eigentümer, Fahrer, Versicherungsnehmer und Insasse durch eine Kfz Haftpflicht, dessen Abschluss durch den Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben wird. Aber für welche genauen Schäden werden die Kosten von der Kfz Haftpflicht Versicherung übernommen? Und in welchen Ländern ist eine Kfz Haftpflicht gültig? Nur in Deutschland oder auch im Ausland?
Die Absicherung durch eine Kfz Haftpflichtversicherung gilt ...
- grundsätzlich europaweit.
Gegen Prämienaufschlag hat man jedoch häufig die Möglichkeit, den Geltungsbereich geographisch zu erweitern. Als Nachweis über eine abgeschlossenen Kfz Haftpflicht Versicherung sollten Sie im Ausland möglichst immer Ihre Internationale Versicherungskarte (IVK), die auch als “Grüne Karte” bekannt ist, mit sich führen. Diese Karte bestätigt den bestehenden Kfz Haftpflicht Versicherungsschutz mit den in dem jeweiligen Land vorgeschrieben, gesetzlichen Mindestsummen. Auch hier gelten natürlich höchstens die vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Die Kfz Haftpflicht Versicherung kommt ausschließlich für Schäden auf, ...
- die durch Ihr Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt wurden.
Dazu gehören Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden.
Ein Sachschaden ist ...
- allgemein gesagt, die Zerstörung oder Beschädigung einer Sache. Versichert sind hierbei zum Beispiel die Kosten bei anfallenden Reparaturen an Fahrzeugen oder Objekten, wie Leitplanken.
Als Personenschaden gilt ...
- ein Unfallereignis, bei dem Personen verletzt oder sogar getötet werden. Von der Kfz Haftpflicht werden beispielsweise die Renten bei Invalidität oder anfallende Heilungskosten getragen.
Ein Vermögensschaden ist ...
- ein geldwerter Nachteil, den eine Person durch ein Unfallereignis erleidet. Ein Beispiel hierfür ist der erhebliche Wertverlust eines hochwertigen Fahrzeugs durch einen Unfall.
Natürlich gibt es auch bei der Kfz Haftpflicht, wie bei jeder anderen Versicherung auch, einige Ausschlüsse aus dem Versicherungsschutz, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen genannt werden.
Grundsätzlich ist die Versicherungsleistung der Kfz Haftpflicht hinfällig bei ...
- Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- Alkohol sowie
- Vorsätzlichkeit eines Unfalls
Wichtig ist hier noch zu wissen, dass Ansprüche des Geschädigten nie gegenüber dem Versicherten, sondern immer gegenüber der Versicherung erhoben werden sollten. Der Geschädigte kann somit immer sicher sein, dass er sein Geld erhält, auch wenn der Schädiger zahlungsunfähig sein sollte.
Die Regulierung des Schadens begrenzt sich hierbei durch die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarte Deckungssumme. Der Gesetzgeber schreibt neben der Pflicht zum Abschluss einer Kfz Haftpflicht auch eine Mindestdeckung vor.
Die gesetzlichen Deckungssummen der Kfz Haftpflicht für Deutschland liegen ...
- bei Sachschäden bei 1 Million Euro,
- bei Personenschäden bei 7,5 Millionen Euro und,
- bei Vermögensschäden bei 50.000 Euro
Tritt ein Unfallereignis ein, prüft die Versicherung zuerst die Haftungsfrage, also ob Sie als Versicherungsnehmer für das Ereignis haftbar zu machen sind und übernimmt dann die Regulierung des Schadens.Als Versicherter brauchen Sie sich im Schadensfall um das alles nicht zu kümmern. Unberechtigte Ansprüche eines Geschädigten werden von der Kfz Haftpflicht Versicherung dagegen abgewehrt. Zur Versicherungsleistung zählen ebenso die Führung eine Rechtsstreits im Namen des Versicherungsnehmers sowie die Übernahme von zivilrechtlichen Ansprüchen. Übrigens hat die Versicherung auch das Recht, einen Schaden gegen den Willen des Versicherten zu regulieren.