Da sollte man sich schon fragen, welche Versicherung wirklich notwendig ist und auf welchen Vertrag man eventuell verzichten kann – auch im Bereich der Autoversicherung. Neben der Kfz Haftpflichtversicherung, die für jeden Halter gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es einige mögliche Bausteine und Ergänzungen, die das Puzzle der Autoversicherung vervollständigen und hier kurz vorgestellt werden:
Teilkaskoversicherung
Im Gegensatz zur Kfz Haftpflicht ist die Teilkaskoversicherung freiwillig abzuschließen. Mit dieser Versicherung sind Sie ideal gegen häufig auftretende Kleinschäden am Kfz abgesichert. Der Versicherungsschutz reicht von Wildunfällen über Hagelschäden, Glasbruch, Brand und Sturm bis hin zu Diebstahl. Der Abschluss dieses Bausteins der Autoversicherung wird empfohlen, vor allen Dingen bei hochwertigen Autos, denn sie rundet die Versicherungsleistungen für Ihr Kfz perfekt ab. Meistens wird in diesem Bereich eine Selbstbeteiligung vereinbart, die die zu zahlende Versicherungprämie senkt. In dem Fall zahlen Sie bei einem Schaden einen festgelegten Betrag aus dem eigenen Geldbeutel. Selbst verursachte Unfallschäden sind in dieser Autoversicherung allerdings ausgeschlossen. Diese werden durch die Vollkaskoversicherung abgesichert.
Vollkaskoversicherung
Diese freiwillig abzuschließende Autoversicherung bietet den idealen Rundum-Schutz. Neben neuen und teuren Autos sind auch Fahranfänger hervorragend abgesichert, denn sie sind häufig die Verursacher eines Unfalls. Selbst routinierte Autofahrer verschulden oftmals durch schlechte Wetterverhältnisse einen Verkehrsunfall. Und dieser Baustein deckt die durch Eigenverschulden entstandenen, größeren Schäden am eigenen Kfz ab. Beispiele hierfür sind Schäden durch Vandalismus, Kollisionsschäden durch Eigenverschulden, Unwetterschäden, Unfall mit Totalschaden (hier wird der Wiederbeschaffungswert gezahlt) sowie Schäden, bei denen der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Die Vollkasko schützt Sie innerhalb der Autoversicherung also nicht nur vor den anfallenden Kosten bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall, sie sichert Sie auch ab, wenn eine andere Person Ihr Kfz beschädigt und Fahrerflucht begeht. Sie sind natürlich nicht versichert, wenn Sie als Fahrer grob fahrlässig handeln, zum Beispiel unter Alkoholeinfluss Auto fahren, und dadurch einen Unfall verursachen.
Insassenunfallversicherung
Unfälle sind im Straßenverkehr keine Seltenheit. Häufig ist nicht nur der Fahrer des Kfz betroffen, sondern auch der oder die Mitfahrer. Die Folgen eines Verkehrsunfalls können bei den Insassen von Schock über leichte Verletzungen bis hin zu einer beeinträchtigten Erwerbsfähigkeit, unter Umständen sogar ein Leben lang, reichen. Die Kfz Haftpflicht sichert im Bereich der Autoversicherung auch die Insassen ab. Aus diesem Grund erscheint der Abschluss einer Insassenunfallversicherung für viele Kfz Halter nicht notwendig. Aber aufgepasst: die eigene Kfz Haftpflicht Versicherung kommt dabei nur für Schäden auf, die vom Versicherungsnehmer verschuldet wurden. Ist der Autofahrer nicht der Unfallverursacher, kommt die Kfz Haftpflicht der Autoversicherung des Unfallgegners für den Schaden auf. Was aber, wenn dieser aus irgendeinem Grund nicht versichert ist? In dem Fall deckt die Insassenunfallversicherung den Schaden ab. Auch Unfälle im Straßenverkehr mit Tieren sind durch diese Versicherung abgesichert. Hier gilt der Versicherungsschutz allerdings lediglich für Fahrten mit dem eigenen Pkw.